Zentrale Merkmale und Verkaufsargumente eines Altersvorsorgeproduktes sind Sicherheit und Rendite. Zusätzlich gewinnt Nachhaltigkeit bei der privaten Altersvorsorge immer stärker an Bedeutung.
Nachhaltigkeit ist Teil unserer unternehmerischen DNA.
Für die VGH ist Nachhaltigkeit mit all ihren Facetten ein wichtiger Teil ihrer unternehmerischen Verantwortung. Als führender Versicherer in Niedersachsen lebt die VGH von dem Vertrauen, das uns unsere Kunden, unsere Vertriebs- und Geschäftspartner entgegenbringen. Aus diesem Vertrauen und unserem wirtschaftlichen Erfolg erwächst eine besondere Verantwortung gegenüber Menschen und ihren Lebensbedingungen. Wir setzen daher konsequent auf die Vereinbarkeit von unternehmerischem Handeln und nachhaltigem Bewusstsein.
Außergewöhnliche Werte bewahren – das können wir bei der VGH ganz gut. Im folgenden Video erfahren Sie von unserem Finanzvorstand Jörg Sinner noch einmal auf den Punkt gebracht, was Nachhaltigkeit aus unserer Perspektive für die VGH und unsere Kunden bedeutet.
Wie nachhaltig ist unsere Kapitalanlage?
In unserem kurzen Video erfährt Lynn von unserem Vorstand Jörg Sinner, wie die VGH ihre Versicherungsbeiträge anlegt und was Nachhaltigkeit für uns bei der Kapitalanlage bedeutet.
Nachhaltigkeit als Gesamtgesellschaftliches Entwicklungsziel.
Mit der 2015 durch die Vereinten Nationen verabschiedeten Agenda 2030 soll ein menschenwürdiges Leben unter Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen für alle Menschen auf unserem Planeten ermöglicht werden. Dieser Agenda liegen 17 übergeordnete Ziele für eine nachhaltige Entwicklung zugrunde, die sich wiederum in 169 transparent messbare Unterziele aufteilen.
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG - Sustainable Development Goals)
- Keine Armut
- Kein Hunger
- Gesundheit und Wohlergehen
- Hochwertige Bildung
- Geschlechtergleichheit
- Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen
- Bezahlbare und saubere Energie
- Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
- Industrie, Innovation und Infrastruktur
- Weniger Ungleichheiten
- Nachhaltige Städte und Gemeinden
- Nachhaltige/r Konsum und Produktion
- Maßnahmen zum Klimaschutz
- Leben unter Wasser
- Leben an Land
- Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen
- Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Konkretisierung der globalen Nachhaltigkeitsziele für ein darauf ausgerichtetes unternehmerisches Handeln.
Die ESG-Kriterien
Die sich hinter den drei Buchstaben versteckenden Verantwortungsbereiche und für diese definierten Kriterien machen Nachhaltigkeit für Unternehmen mess- und bewertbar. So werden Ziele nach ökologischen, sozialen oder den Aspekten verantwortungsvoller Unternehmensführung definiert.
Environmental
Umwelt
Im Bereich Umwelt finden sich Kriterien wieder, die z. B. Klimaschutz, Schutz
der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Wasser- und Meeresressourcen etc. als Grundlage nachhaltiger Entscheidungen beinhalten.
Social
Soziales
Kriterien aus dem Bereich sozialer Verantwortung umfassen Aspekte, wie die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards, die Ächtung von Kinderarbeit oder auch gesellschaftliches Engagement.
Good Governance
gute Unternehmensführung
Eine gute und vor allem nachhaltige Unternehmensführung lässt sich anhand von Kriterien bemessen, die Themen, wie z. B. Unternehmenswerte, Steuerungs- und Kontrollprozesse sowie Anti-Korruptionsmaßnahmen oder auch die Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten berücksichtigen.
UN Global Compact
Der UN Global Compact ist die weltweit größte und wichtigste Initiative für nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Das UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) mit mehr als 800 Teilnehmenden aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Politik unterstützt Unternehmen dabei, auf Basis 10 universeller Prinzipien Nachhaltigkeit strategisch zu verankern und zur Umsetzung der Sustainable Development Goals beizutragen.
Die 10 Prinzipien des Global Compact
- Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten.
- Unternehmen sollen sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
- Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
- Unternehmen sollen für die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit eintreten.
- Unternehmen sollen für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten.
- Unternehmen sollen für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten.
- Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
- Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
- Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.
- Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
Principles for Responsible Investment (PRI)
Als Finanzinitiative der Vereinten Nationen (UN) wurden bereits 2006 die Prinzipien für verantwortungsvolles Investment ins Leben gerufen. Sie haben zum Ziel ein auf diesen Grundsätzen basierendes Wertpapiermanagement zu formen, das die zunehmende Bedeutung der Bereiche Umwelt, Soziales und der Unternehmensführung widerspiegelt.
Konkrete Kriterien aus den Themenbereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und Unternehmensführung (Governance, G) sollen demnach sowohl strategisch, als auch praktisch als Faktoren für Investitionsentscheidungen herangezogen werden.
Die sechs Prinzipien der PRI
- Wir werden ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich einbeziehen.
- Wir werden aktive Anteilseigner sein und ESG-Themen in unserer Investitionspolitik und -praxis berücksichtigen.
- Wir werden Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf
ESG-Themen anhalten. - Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Prinzipien in der Investmentbranche vorantreiben.
- Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Prinzipien zu steigern.
- Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien Bericht erstatten.
Auswirkungen auf unsere Kapitalanlagestrategie
Wenn es um die konkrete Entscheidung bei der Kapitalanlage der Deutschen geht, überwiegt der Faktor Sicherheit mit 40% der Stimmen nach wie vor den Faktoren der Rentabilität (27%) und Liquidität (18%). So das Ergebnis einer aktuellen Sonderbefragung des Deutschen Instituts für Vermögensbildung und Alterssicherung (DIVA).
Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage
Die Risikosteuerung in der Kapitalanlage erfolgt durch eine breite Diversifikation über verschiedene Anlageklassen sowie Regionen und Sektoren unter Berücksichtigung einer hohen Mischung und Streuung bei einer Vielzahl an Emittenten.
Um den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir in unseren Kapitalanlageentscheidungen zusätzlich Nachhaltigkeitsaspekte. Diese sind in einer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie* gebündelt und im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments jederzeit zwingend einzuhalten.
In unserem Nachhaltigkeitskonzept für die Kapitalanlage bleibt die breite Aufteilung der Kapitalanlagen auf die verschiedenen Anlageklassen und Schuldner erhalten, sodass nur geringe Auswirkungen auf das Ertrags- und Risikoprofil bestehen. Um stets über die Risiken von Unternehmen in unserem weltweiten Anlageuniversum und über ihr individuelles Nachhaltigkeitsprofil informiert zu sein, arbeiten wir mit einer externen Nachhaltigkeits-Ratingagentur zusammen. Deren Analysen unterstützen uns dabei, kontroverse Geschäftsaktivitäten und -praktiken von Emittenten zu identifizieren und zu bewerten. Sie bilden anschließend eine wesentliche Grundlage in unseren Investitionsentscheidungen. Etwaigen negativen Einflüssen aus ökologischen, sozialen oder (geschäfts-)politischen Entwicklungen auf die Rendite unserer Kapitalanlagen kann somit vorgebeugt werden.
Damit ermöglichen wir seit August 2022 unseren Kunden, während der Ansparphase (sogenannte Aufschubzeit) die im Folgenden dargestellten Umwelt- und Sozialthemen bei der Anlage Ihrer Beiträge zu berücksichtigen (Art. 8 Transparenz-Verordnung). In der Rentenphase erhalten Sie Ihre Leistungen aus dem Sicherungsvermögen, das ebenfalls diesen Umwelt- und Sozialthemen Rechnung trägt.
Ausschlusskriterien
Durch eine interne Richtlinie mit der Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und an eine gute Unternehmensführung nicht genügen und mit entsprechenden Nachhaltigkeitsrisiken einhergehen. Hierzu haben wir uns für Unternehmensanleihen und Aktien folgende Ausschlusskriterien auferlegt:
Ausschluss von Geschäftsaktivitäten (sog. Sector-based Screening)
Rüstung:
– Produktion und Vertrieb von umstrittenen Waffen (Unternehmen, die hierdurch einen Umsatz generieren)
– Produktion oder Vertrieb von nicht geächteten Waffen und sonstigen Rüstungsgütern (Unternehmen, die hierdurch 10%
oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
Energie:
– Förderung von Braun- und Steinkohle (Kohlebergbau) oder Verwendung bzw. Aufbereitung zu Kohleenergie, insbesondere
Betreiber von Kraftwerken (Unternehmen, die dadurch 30 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
– Uranabbau und -anreicherung sowie Produktion, Verkauf oder Handel mit Atomenergie oder Kernkomponenten von
Atomkraftwerken (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
– Verfahren des Hochvolumen-Frackings (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
– Förderung von Ölsanden (Unternehmen, die hierdurch 10 % oder mehr ihres Umsatzes erzielen)
Ausschluss von Geschäftspraktiken (sog. Norm-based Screening)
Sehr schwere Umweltverstöße, u. a. gegen:
– Umweltrechte
– Naturschutzgesetze
– Internationale Konventionen zum Schutz der Umwelt
Sehr schwere Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte, u. a.:
– Ausübung von Zwangs- oder Kinderarbeit
– Diskriminierung
– Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
– Mindestarbeitsstandards
– Gesundheitsschädigung
– Bedrohung
– Freiheitsberaubung
Sehr schwere Verstöße gegen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung:
– OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen
– United Nations Global Compact (UN Global Compact, weltweite Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung)
Sehr schwere Verstöße im Bereich Korruption und Bestechung, u. a.:
– Annahme von Bestechungsgeldern
– Bestechung Dritter
Nachhaltigkeitsansatz in der Kapitalanlage
Um die nachhaltige Entwicklung von Unternehmen darüber hinaus zu fördern und weiter einzufordern, nutzen wir unsere Aktien-Stimmrechte über unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft. Zudem treten wir auch außerhalb von Hauptversammlungen in Gespräche mit Unternehmensvertretern zu kritischen Themen wie Klimastrategien, Korruptionsbekämpfung oder Arbeitsnormen.
Für die Assetklasse der Staatsanleihen verwenden wir ein umfassendes Scoringmodell, das Staaten weltweit hinsichtlich einer Vielzahl von Environmental-, Social- und Governance-Kriterien (kurz: ESG-Kriterien) bewertet und gewichtet. Das Scoringmodell berücksichtigt dabei Themen wie natürliche Ressourcen, Biodiversität, Klimawandel und Energie, Produktion und Verbrauch, politisches System und Governance, Menschenrechte und Freiheit sowie soziale Bedingungen. Damit Staatsanleihen für uns investierbar sind, müssen diese ein Mindest-Nachhaltigkeitsrating erfüllen. Es wird darüber hinaus sichergestellt, dass mindestens drei Viertel der Staatsanleihen aus unserem Portfolio und somit das Durchschnittsrating des Gesamtbestands an Staatsanleihen im oberen Bereich der Nachhaltigkeitsratings liegt.
Die oben genannten Nachhaltigkeitskriterien für die großen Assetklassen der Unternehmensanleihen, Aktien und Staatsanleihen sind in unserer konzernweiten Nachhaltigkeitsrichtlinie festgehalten und werden von uns im Rahmen der Verwaltung sowie Neuanlage von Investments eingehalten. Damit stellen wir sicher, dass wir insgesamt mehr als drei Viertel unserer gesamten Kapitalanlage nach nachhaltigen Kriterien verwalten.
Weiterentwicklung unserer nachhaltigen Kapitalanlage
Im Jahr 2021 haben wir für den VGH-Verbund ein Zielbild Nachhaltigkeit entwickelt, das uns als weiterer strategischer Handlungsrahmen dient. Darin haben wir eine nachhaltige Kapitalanlage als wesentliches Handlungsfeld explizit hervorgehoben und uns Maßnahmen für eine fortgeschrittene nachhaltige Kapitalanlage auferlegt. Infolgedessen haben wir unsere Ausschlusskriterien für Unternehmen um die zehn Prinzipien des weltweiten Rahmenwerks des UN Global Compacts erweitert. Darüber hinaus berücksichtigen wir seit August 2022 im Direkt- und Fondsbestand nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Um wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden, schließen wir in Investitionsentscheidungen Unternehmen aus, die in die Herstellung oder den Vertrieb von umstrittenen Waffen verstrickt sind. Darüber hinaus orientieren wir uns an der OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen und insbesondere an dem weltweiten Rahmenwerk des UN Global Compacts. Letzterer umfasst zehn Prinzipien aus den Themenbereichen Umwelt, Menschen- und Arbeitsrecht sowie Anti-Korruption, mit denen eine verantwortungsvolle Unternehmensführung und nachhaltige Weltwirtschaft zum Nutzen aller Menschen und Gemeinschaften sichergestellt werden soll.
Unternehmen, die gegen den UN Global Compact oder die OECD Richtlinie für multinationale Unternehmen verstoßen, definieren wir als nicht nachhaltig und schließen diese in Investitionsentscheidungen nahezu vollständig aus. Damit können zusätzlich mögliche Nachhaltigkeitsrisiken in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung auf unsere Kapitalanlagen vorausschauend reduziert werden.
In Bezug auf unsere Investments in Immobilien berücksichtigen wir ebenfalls mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. So stehen unsere Immobilien nicht in Verbindung mit der Förderung, Lagerung, Herstellung oder dem Transport von fossilen Brennstoffen. Außerdem beachten wir die Energieeffizienz von Immobilien. Dies beginnt bereits mit einer Prüfung vor Erwerb und wird während der gesamten Haltedauer laufend überwacht.
Verankerung von Nachhaltigkeit im VGH-Verbund
Um diesen selbst definierten Standards gerecht zu werden, wurde im Kapitalanlagebereich ein Nachhaltigkeitsgremium einberufen. Dieses stellt in seinen regelmäßigen Tagungen die ordnungsgemäße Umsetzung sowie adäquate Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Kapitalanlage des VGH-Verbunds sicher. Die vom Nachhaltigkeitsgremium entwickelten Empfehlungen werden anschließend im Investmentgremium und Risikoausschuss beraten und verabschiedet.
Dabei wurde es für den VGH-Verbund zu einer logischen Konsequenz, im Jahr 2019 der internationalen Finanzinitiative Principles for Responsible Investment (PRI) der Vereinten Nationen beizutreten, um die Akzeptanz und Umsetzung von Nachhaltigkeitsbelangen in der Finanzindustrie weiter voranzutreiben. Über unsere Nachhaltigkeitsanstrengungen in der Kapitalanlage sowie in weiteren Unternehmensbereichen informieren wir zudem jährlich in unserem CSR-Bericht, der sich an dem Standard der Global Reporting Initiative (GRI) orientiert.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor (SFDR)
Die Offenlegungsverordnung der EU vom 27.11.2019 führte zwei Kategorien für Finanzprodukte ein, die sich in ihrer Ausprägung hinsichtlich der Ausrichtung an ESG-Kriterien bei der Kapitalanlage unterscheiden.
Produktanbieter sind nach der Offenlegungsverordnung verpflichtet, eine Erklärung über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (engl. principal adverse impacts, PAI) von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren abzugeben.
Nachhaltige Produktkategorien
ESG-Strategie-Produkte (Art. 8)
Ein Art. 8 Produkt „bewirbt“ ökologische oder soziale Merkmale. Das heißt, dass diese bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.
Ausrichtung der Kapitalanlage an einer dezidierten Nachhaltigkeitsstrategie, die z. B. Ausschlusskriterien oder die Orientierung an Nachhaltikeits-Scorings bei Anleihen
vorsieht.
Stets unter Berücksichtigung geltender Regulatorik, was z. B. die geforderte Transparenz, mittels Nachweis über entsprechende Indikatoren (PAI), betrifft.
ESG-Impact-Produkte (Art. 9)
Ein Art. 9 Produkt „strebt“ nachhaltige Ziele an. Das bedeutet, dass bei Produkten dieser Kategorie der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen im Sinne der Nachhaltigkeitskriterien bei der Investitionsentscheidung zu berücksichtigen ist.
Über die Anforderungen an ESG-Strategie-Produkte
hinaus, erfordert ein ESG-Impact Produkt, die Verpflichtung, die Kapitalanlage durch auswirkungsbezogene Investments an einem angestrebten Nachhaltigkeitsziel auszurichten, wie z. B. der Reduktion von CO2-Emissionen. Diesem Anspruch können aktuell nur wenige öffentliche Emittenten entsprechen.
Die VGH Rente ist ein ESG-Strategie-Produkt:
- Ausrichtung der Kapitalanlage an ESG-Ausschlusskriterien im gesamten Produktlebenszyklus
- Kein Greenwashing-Risiko (nachhaltige Kapitalanlage in Anspar- und Rentenphase)
- Für Lebensversicherer erforderliche Anlagen können im Rahmen einer ESG-Strategie derzeit am effektivsten realisiert werden.
Nachhaltigkeit in der Beratung von Versicherungsanlageprodukten
Beim Abschluss von Versicherungsanlageprodukten sind wir bereits seit Längerem verpflichtet, ein Anlegerprofil des Kunden zu erstellen. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Interessenten nur Produkte empfohlen werden, die für ihn geeignet sind.
Zu diesem Zweck sind Informationen zu folgenden Bereichen einzuholen:
- finanzielle Situation,
- Risikobereitschaft und Anlageziele,
- Kenntnisse und Erfahrungen
Und seit dem 02.08.2022 die Wünsche zur Nachhaltigkeit.
Ein starkes Argument für die VGH Rente: Nachhaltige Kapitalanlage über den gesamten Produktlebenszyklus.
Das Sicherungsvermögen ist das Vermögen des Lebensversicherers, das dieser zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen per Leistungszusage garantiert. Es hat damit einen besonders hohen Anspruch an Sicherheit bei der Kapitalanlage, um die erforderliche Liquidität in jedem Fall und zu jeder Zeit sicherzustellen.
Das Sicherungsvermögen der Lebensversicherung unterliegt strengen Finanzvorschriften der BaFin und wird von einem bestellten Treuhänder überwacht. Dieser entscheidet darüber, welche Werte dem Sicherungsvermögen zugeführt werden dürfen.
In was darf das Kapital des Sicherungsvermögens investiert werden?
Paragraph 2 der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen definiert in welche Anlageformen das Kapital des Sicherungsvermögens investiert werden dürfen.
Hierzu zählen z. B.
1. Staatsanleihen von Staaten des euroäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder Vollmitgliedern der OECD
2. Unternehmensanleihen von Unternehmen mit guter Bonität aus den voran genannten Wirtschaftsräumen
3. Immobilieninvestitionen innerhalb des EWR bzw. Mitgliedsstaaten der OECD
Der VGH Altersvorsorge Fonds nutzt das gesamte Spektrum der Renditechancen auf den internationalen Kapitalmärkten, indem er breit aufgestellt in allen Anlageklassen investiert ist.
Das Portfolio ist ungefähr zu einem Viertel in Aktien und aktienähnlichen Anlagen – Europa, USA, Emerging Markets und nicht währungsgesicherten Immobilienaktien, sog. REITs – sowie zu rund drei Vierteln in Zinsanlagen verschiedener Bonitäten – hauptsächlich Investments hoher Bonität, geringe Anteile Hochzinstitel (High Yields) und Investments in Schwellenländern (Emerging Markets) – investiert. Es wird Währungsabsicherung betrieben (Ausnahme: Aktien).
Downloads und weitere Informationen zur Nachhaltigkeit der grünen VGH Rente
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